Gesundheitsleistungen (IGeL) für Sie an:
Diese Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auf Selbstzahlerbasis abgerechnet.
Lassen sie sich hier in der Praxis über die verschiedene Anwendungsbereiche beraten. Diese zum Teil alternative, nicht schulmedizinische Behandlungsmethoden fallen nicht unter die verordnungsfähigen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und müssen somit vom Patienten selbst getragen werden.
Wir informieren Sie gern über die zu erwartende Kosten.