D-Arzt

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D-Arzt (Durchgangsarzt)
Als Durchgangsarzt (D-Arzt) habe ich von der Berufsgenossenschaft eine besondere Zulassung erhalten.
Ich bin autorisiert und zuständig für die Behandlung und Abrechnung von Arbeits-, Wege-, Schule- und Kindergartenunfälle.
Die Landesverbände beteiligen ausschließlich geeignete Ärzte mit entsprechender Ausbildung und  Ausstattung der Praxis am Durchgangsarztverfahren.
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