Seit Mai 2018 gibt es ein Neues Datenschutzgesetzt das uns in Zukunft untersagt Überweisungsscheine, Rezepte, etc. an Angehörige auzuhändigen.
Wir brauchen hierfür eine Vollmacht vom Patienten.
Um diese Prozedur zur vereinfachen können sie sich den unten aufgeführten Daten-Einverständniserklärungsbogen zur Erhebung/Übermittlung von Patientendaten gem. § 73 Abs. 1b SGB V & § 201 SGB VII herunterladen und ausfüllen.
Bitte bringen sie diesen Bogen komplett ausgefüllt in unsere Praxis mit.